KANZLEI FÜR VERKEHRSRECHT
Die Rechtsordnung und das Kraftfahrzeug. Zwei Dinge die regelmäßig in Konflikt miteinander geraten.
Nahezu jeder Bürger kommt im Laufe seines Lebens mit dem Verkehrsrecht in Berührung.
Ob Bußgeld- oder Strafverfahren, Regulierung von Verkehrsunfällen oder der drohende Entzug der Fahr-
erlaubnis: Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
und stehe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen zur Seite.
Sie erhalten bei mir eine kostenloses Ersteinschätzung. Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Termin.
• MEINE TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE •
UNFALLABWICKLUNG
- Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall
- Fiktive Reparaturkosten nach Gutachten
- Mietwagenkosten und Nutzungsausfall
- Regulierung von Personenschäden – Schmerzensgeld
- Erwerbsminderung/ Verdienstausfall/ Haushaltsführungsschaden
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BUßGELDVERFAHREN
- Geschwindigkeitsmessungen
- Fahren unter Alkohol- und/oder Drogen
- Rotlichtverstöße
- Abstandsunterschreitungen
- Benutzen eines Mobiltelefons
- Lenkzeitverstöße und Ruheverstöße
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Verkehrsstrafrecht
- Fahrlässige Körperverletzung/ Tötung
- Alkohol und Drogen am Steuer/ Unfallflucht
- Straßenrennen/ Straßenverkehrsgefährdung
- Fahren ohne Führerschein/ Entziehung der Fahrerlaubnis
- Nötigung/ Beleidigung
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Versicherungs- und Vertragsrecht
- Abwicklung von Kaskoschäden nach einem selbstverschuldeten und/oder mitverschuldeten Verkehrsunfall (Quotenvorrecht)
- Wildschaden, Hagelschaden oder Sturmschaden
- Ansprüche bei Neu- und Gebrauchtwagenkauf
- Fahrzeugmängel nach Kfz-Reparatur
- Fahrzeugdiebstahl
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Unfallschadenabwicklung
Das deutsche Verkehrsrecht ist facettenreich. Rechtliche Fallstricke sind für den juristischen Laien oftmals gar nicht erkennbar. Bei einem Verkehrsunfall ist oft schnelles Handeln gefragt, um Beweise zu sichern und die Grundlage für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu schaffen. Im Idealfall beginnt die anwaltliche Tätigkeit daher direkt nach dem Unfall. Anstatt sich ggf. in widersprüchliche Aussagen zu verstricken oder fehlerhafte Schuldeingeständnisse vorzunehmen, sollten Sie sich daher anwaltlicher Hilfe bedienen. Ich übernehme den Schriftverkehr und Telefonate mit dem Versicherer, Autohaus, Gutachter, der Mietwagenfirma sowie beteiligten Behörden und setze ihre berechtigten Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldansprüche notfalls auch mit gerichtlicher Hilfe für Sie durch.
Für Sie als Laie ist es zudem unmöglich, alle Ihre rechtlichen Ansprüche zu kennen. Die Rechtsprechung bei der Schadensregulierung ist in den vergangenen Jahren zunehmend unübersichtlicher geworden. Versicherungen zahlen selten freiwillig und vollständig. Das größte Einsparpotential für Versicherer liegt daher im Bereich der Höhe der Schadenauszahlung, indem unberechtigte Kürzungen ihrer Ansprüche vorgenommen werden. Ich erkenne diese und setzte die Ihnen zustehenden Ansprüche für Sie durch.
Wichtig: Für den Fall, dass Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, muss der Gegner Ihre Anwaltskosten zahlen!
- Ich übernehme für Sie die gesamte Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Vertrauen Sie dabei nicht den Versicherungen, da diese regelmäßig versuchen, Ihre Ansprüche zu kürzen!
- Ich kümmere mich um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Personenschaden (u. a. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden).
- Ich übernehme zudem die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Fahrzeugschaden (fiktive oder tatsächliche Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Kosten für den Sachverständigen etc.).
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Sascha Werner – Fachanwalt für Verkehrsrecht
BUßGELDVERFAHREN
Die Reform Bußgeldkatalogs und des Punktesystem hat dazu geführt, dass der Entzug der Fahrerlaubnis bereits bei Erreichen von 8 Punkten droht. Nicht nur Berufskraftfahrer sollten daher ihren Punktestand im Fahreignungsregister in Flensburg im Blick haben.
Wenn Sie eine Anhörung bzw. einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalten haben, sollten Sie möglichst umgehend Kontakt mit mir als Ihrem Verteidiger aufnehmen.
Als Betroffener sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen oder auch nur den Anhörungsbogen zurückzusenden. Es besteht zwar eine bußgeldbewährte Pflicht zur Angabe der Personalien. Dies gilt aber nur, wenn die Personalien der Bußgeldbehörde nicht oder nur zum Teil bekannt sind.
Um den Ihnen gemachten Tatvorwurf überprüfen zu können, habe ich als Verteidiger die Möglichkeit Akteneinsicht in die Bußgeldakte zu nehmen. Anhand des Akteninhalts lassen sich Messfehler, aber auch formale Fehler von Bußgeldbehörden aufdecken. Ich kenne die technischen Fehlerquellen bei den neuen, als auch älteren von den Bußgeldbehörden angewandten Messverfahren (Vitronic Enforcement Trailer, PoliScan Speed F1, TraffiPhot, TraffiStar S350, TraffiStar S330, ESO ES 3.0, Provida 2000, Riegl FG21; Multanova).
Auch wenn Sie der Meinung sind, dass die Angelegenheit unter Umständen aussichtslos ist, kann ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht häufig noch Verteidigungsansätze finden und weiterhelfen.
Bedenken Sie, dass Ihnen die Formalitäten und Verfahrensgrundsätze eines außergerichtlichen und gerichtlichen Bußgeldverfahrens nicht bekannt sind und daher formale Fehler der Bußgeldbehörden und Gerichte für Sie verborgen bleiben.
Es empfiehlt sich daher möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht findet oftmals noch Verteidigungsansätze, um ein Fahrverbot oder den Eintrag von Punkten in Flensburg zu verhindern.
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Sascha Werner – Fachanwalt für Verkehrsrecht
Verkehrsstrafrecht
Der Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren hat das Recht zu schweigen. Niemand ist verpflichtet, sich durch eine Aussage selbst zu belasten. Wer beim Vorwurf einer Straftat von der Polizei befragt oder schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert wird, sollte daher in jedem Fall schweigen.
Fast immer hat eine Aussage negative Auswirkungen und Konsequenzen, auch wenn der Beschuldigte selbst seiner Aussage keine große Bedeutung beimisst oder gar meint, sich selber entlasten zu können. Auch wenn Sie sich zu Teilen des Vorwurfs äußern, kann das Schweigen zu den übrigen Fragen unter Umständen gegen Sie verwendet werden. Lassen Sie sich erst gar nicht auf ein Gespräch mit der Polizei ein.
Daher gilt: Machen Sie wo immer es geht umfassend von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch!
Auch sind Sie als Beschuldigter nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei nachzukommen. Nur der Vorladung eines Richters, der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldbehörde müssen Sie folgen. Ob Sie Ihr Nichterscheinen gegenüber der Polizei ankündigen, ist allein eine Frage der Höflichkeit. Eine Aussagepflicht besteht jedenfalls nicht.
Ob ggf. später eine Einlassung ratsam ist, kann jedoch erst beurteilt werden, wenn die bisherigen Ermittlungsergebnisse bekannt sind. Dies setzt Kenntnis des Akteninhalts, der rechtlichen Grundlagen, Erfahrung und Fingerspitzengefühl voraus. Daher ist es fast immer angezeigt, zunächst die Akteneinsicht des Verteidigers abzuwarten und dann in Ruhe über eine Aussage nachzudenken.
Vollständige Akteneinsicht erhält nur der Strafverteidiger. Gemeinsam stimmen wir dann das weitere Vorgehen und Ihre bestmögliche Verteidigung ab. Zögern Sie daher nicht frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Probleme mit Strafverfolgungsbehörden können häufig durch eine frühzeitige Erstberatung noch im Vorwege verhindert werden.
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Sascha Werner – Fachanwalt für Verkehrsrecht
Versicherungs- und Vertragsrecht
Das „Verkehrsversicherungsrecht“ befasst sich mit rechtlichen Fragen zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sowie zur Kaskoversicherung (Teilkasko, Vollkasko). In diesen Bereich gehören beispielsweise Fallgestaltungen, in denen die eigene Versicherung keine Leistungen erbringen oder gegenüber dem Versicherungsnehmer Rückgriff nehmen will. So kann es z.B. im Rahmen von Trunkenheitsfahrten oder anderen Verkehrsstraftaten zu Leistungskürzungen oder Selbstbehalten bei der Kaskoversicherung und der Krafthaftpflichtversicherung kommen.
Der Bereich des Verkehrsrechts umfasst auch die Rechte und Pflichten der der Beteiligten an einen Kraftfahrzeugkauf. Beim Autokauf kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Käufer und Verkäufer – denn hier geht es um viel Geld.
Ich berate und vertrete Sie zuverlässig in allen vertrags- und versicherungsrechtlichen Angelegenheiten rund um das Fahrzeug.